BA-Chef Weise verteidigt niedrige Jobhürden für Flüchtlinge

Der afghanische Flüchtling Sha Kah Ahmadi (l.) und der Inder Singh Satwinder feilen in der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden an Metallwerkstücken. Foto: Oliver Killig/Archiv
Der afghanische Flüchtling Sha Kah Ahmadi (l.) und der Inder Singh Satwinder feilen in der Fortbildungsakademie der Wirtschaft in Dresden an Metallwerkstücken. Foto: Oliver Killig/Archiv

In Deutschland dürfen Flüchtlinge bereits nach drei Monaten arbeiten. Das Land hat damit europaweit die niedrigsten Jobhürden für Asylsuchende. Das sei ein Fehlanreiz, glauben manche. Bundesagentur-Chef Weise hält dagegen. Der Vorstandschef der Bundes-agentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sieht keine Alternativen zu einem möglichst frühen Einstieg von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

Dass sie inzwischen schon nach drei Monaten arbeiten könnten, halte er weiterhin für die «richtige Regelung, weil sie meiner Philosophie folgt:

Wenn jemand hier eine hohe Bleibechance hat, dann ist die beste Integration in die Gesellschaft über Arbeit», sagte Weise der Deutschen Presse-Agentur. Deutschland hat nach BA-Angaben europaweit die niedrigsten Jobhürden für Flüchtlinge.

«Ich finde es falsch zu sagen, diese niedrige Hürde führt zu mehr Flüchtlingen.» Einen Fehlanreiz sehe er in der Regelung nicht. Und er sei auch dagegen, die Hürde wieder hochzusetzen, sagte der BA-Chef. Natürlich sollte Arbeit kein Fluchtgrund für Menschen sein. Für die Westbalkan-Flüchtlinge gebe es deshalb jetzt die Möglichkeit, legale Arbeitsvisa zu erhalten. «Anders ist es mit verfolgten Menschen. Wir müssen mit ihnen intensiv arbeiten, sofern sie eine hohe Chance haben, in Deutschland zu bleiben», sagte Weise. Zu glauben, man könne Menschen damit abschrecken, dass man sie erst nach längerer Zeit arbeiten lässt, «halte ich für einen falschen Weg», unterstrich der Behördenchef.

Die Bundesregierung hatte Ende 2014 die Zugangsmöglichkeit für Flüchtlinge zum deutschen Arbeitsmarkt gelockert. Danach dürfen sie inzwischen drei Monaten nach ihrer Registrierung in Deutschland arbeiten, sofern es dafür im Rahmen der sogenannten Vorrangprüfung keinen passenden einheimischen Bewerber gibt.

An der Vorrangprüfung sollte nach Weises Einschätzung auch weiterhin festgehalten werden - allerdings unter stärkerer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. «In Regionen, bei denen wir Hinweise haben, dass der Arbeitsmarkt nicht gut läuft, wird die Vorrangprüfung intensiver und kritischer wahrgenommen als in Regionen, in denen offensichtlich ein großer Kräftebedarf besteht», erläuterte Weise.

Derzeit prüfe man, nach welchen Kriterien man die Vorrangprüfung vereinfachen und beschleunigen könne. «Die Frage ist - und da werden wir lernen müssen - ob die Arbeitslosenquote in einer Region allein ausreicht als Kriterium oder ob man da weiter differenzieren muss», sagte der Bundesagentur-Chef. Eventuell müsse man auch noch stärker prüfen, ob es in einer Region unter Umständen Branchen gibt, deren Arbeitskräftebedarf bisher nicht gedeckt werden konnte. Als Beispiel nannte Weise die Gastronomie.

Zugleich verteidigte Weise Überlegungen, von Mitte nächsten Jahres an die Zahl der arbeitslosen Flüchtlinge in der Arbeitsmarktstatistik extra auszuweisen. «Es wird weiterhin nur eine Arbeitslosenquote geben. Allerdings kann man künftig besser unterscheiden, welcher Arbeitslose welchen Aufenthaltsstatus hat.» Das sei keineswegs eine «Schönfärberei» und auch nicht auf politischen Druck erfolgt, sondern diene der Transparenz in der Arbeitsmarktstatistik. «Es gibt jetzt eine neue Untergruppe Flüchtlinge, um die Arbeitslosenzahl völlig transparent zu machen», sagte Weise.

dpa